Joseph Müller
19. March 2026
in den Mülltonnen des Hauses Böckhstraße wird seit längerer Zeit Gewerbemüll entsorgt. Diese Tonnen sind aber nur für den privaten Hausmüll der Anwohner gedacht. Gewerbemüll muss laut Gesetz (§ 7 KrWG) über eigene Entsorgungswege beseitigt werden. Durch das Fremdbefüllen sind die Tonnen ständig überfüllt, sodass wir unseren eigenen Müll nicht mehr entsorgen können. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Bußgeldern geahndet werden (§ 28 KrWG). Ich fordere Sie daher auf, sofort damit aufzuhören. Bei erneutem Verstoß werde ich Anzeige beim Ordnungsamt erstatten.