Scheiler Panhead
05. February 2026
Nach dem Tod meiner Eltern war es absolut nicht möglich, frühzeitig aus dem Mietverhältnis auszuscheiden (3 Monate musste die Miete weitergezahlt werden). Bei der Vorabnahme der Wohnung wurde mir angeboten, die Wohnung nicht weiter zu renovieren, dafür sollten die Genossenschaftsanteile gegengerechnet werden (ca. 1000 €). Ich wollte aber die Wohnung weiter renovieren und da wurde mir klar gemacht, dass ich die Wohnung bezugsfertig übergeben muss. Im Vorabnahmeprotokoll wurde auch genau festgehalten, was noch alles zu erledigen sei. Nach der Wohnungsübergabe wurde dann die Wohnung durch die AWG komplett saniert. Neue Türen, neue Elektrik, neue Tapeten etc. Wenn die Renovierung durch die AWG im Vorfeld geplant war, warum musste ich dann die Wohnung noch so gründlich renovieren? Ist das etwa ein Geschäftsmodel, um an die Genossenschaftsanteile der Mieter zu gelangen? Leider kein Einzelfall, wie ich im Nachgang erfahren habe.