Peter Roth
20. February 2026
Am 25.09.2025 fuhr ich mit meinem Dienstwagen von Deutschland aus in Richtung Schweiz. Auf der Bundesstraße hinter Schaffhausen in Richtung Winterthur fuhr ein Muldenkipper-LKW der Fa. Eckert eee vor mir. Ich hielt ausreichend Abstand. Der LKW der Fa. Eckert war mit Steinen beladen. Die Klappe der hinteren Mulde war nur auf halber Höhe verschlossen und die Mulde war überladen augenscheinlich. Von der Beladung des LKWs löste sich ein Stein und verursachte einen Glasschaden an der Windschutzscheibe meines Dienstwagens. Die Windschutzscheibe war defekt und musste später erneuert werden. Mein Beifahrer hat dies ebenfalls beobachtet. Aufgrund des fließenden Verkehrs habe ich hiernach sofort den Fuhrparkleiter der Firma telefonisch kontaktiert. Dieser meinte, es sei kein Problem: Ich solle den Schaden melden. Die Versicherung der Firma wird regulieren. Nach mehreren Monaten und unter Einschaltung eines Anwalts ist der Schaden bis heute nicht von der Versicherung der Firma reguliert worden. Die Versicherung (Auslandsschaden) verweist darauf, dass ich nicht beweisen könne, dass der Stein vom vorausfahrenden Fahrzeug stamme. Die Firma reagiert trotz erneuter telefonischer Rückfrage durch mich knapp, verweist auf die Aussage der Versicherung und will nun nichts mehr von ihrer Verantwortung für die Regulierung meines Schadens wissen. Es soll mir eine Lehre sein und zeigt mir auf, welches Geschäftsgebaren die Firma Eckert eee verfolgt. Aus meiner Sicht gilt, wer einen Schaden verursacht, der muss den Schaden regulieren und die Verantwortung dafür übernehmen.