sai yuk Fong
28. November 2024
Im Rahmen von Abrissarbeiten haben wir von der Firma Mauerwerk einen Fensterputzgutschein erhalten (siehe Foto). Es steht auf dem Gutschein nicht drauf wie lange dieser gültig ist. Meine Frau sagt für Gutscheine gilt in der Regel die allgemeine Verjährungsfrist. Das heißt: Sie verfallen nach drei Jahren. Als wir den Gutschein von den Nachbarn überreicht bekommen haben u. fragten ob wir diesen auch später einlösen könnten wurde uns mitgeteilt das dies kein Problem sei. Dennoch wird die Kostenübernahme von der Firma Mauerwerk abgelehnt bzw. auf Schriftliche Anfragen wird sich nicht mehr gemeldet. Ich kann diese Firma daher leider nicht so ohne weiteres weiterempfehlen. Wenn die schon bei so kleinen Versprechen so unzuverlässig sind.