Jörg Sch.
29. August 2023
Seit 2016 im Baurechtstreit mit der Firma, die bei uns als GU unser Haus gebaut hat und damit die Bauaufsicht inne hatte. Nach vielen privaten Schreiben, bestehende Mängel zu beheben, blieb am Ende nur der Weg zum Anwalt. Bei Begehungen mit Gutachtern kamen dann weitere, eklatante Verstöße ans Tageslicht, die weder Fehler noch Versehen sein können. Der Bauherr ist der Geschädigte, während diese Herren unbehelligt weiter Ihre Masche fortführen....