Alexander Jost
03. September 2024
03.09.2024 Antwort auf die Antwort des Inhabers. Keine Ahnung, wo Sie wohnen. Bei mir wird der Müll nur einmal die Woche abgeholt. Alle vier Wochen sind es drei Abholungen pro Woche. Aber jede Abholung ist in unter fünf Minuten erledigt. Also hinkt Ihr Argument. Ihre Entladung hat ganze 40 Minuten gedauert. Eine Entladung ohne mein Ausfahrt zu blockieren und mein Grundstück zu betreten bzw. darauf zu parken, wäre möglich gewesen. Wurde aber aus Bequemlichkeit nicht praktiziert. Laut der Nachbarn haben Sie es unterlassen, sich anzukündigen. Bei Ihnen lebt man das Motto: „Hier bin ich und will die Ware loswerden.“ Bestimmt fahren Sie auch entgegen der Einbahnstraße und reden sich raus, es sei doch kein Schaden entstanden. Für eine ehrliche, im Sachverhalt begründete Entschuldigung bin ich offen und würde diese gerne annehmen. Mit besten Grüßen Ihre Ex-Kunde PS: Meine Nachbarin, Ihre Kundin, hatte wenigstens den Schneid, sich für etwas zu entschuldigen, was Ihr Fahrer falsch gemacht hat. 27.08.2024 Die Anlieferung ist das Letzte. Es ist nicht in Ordnung, die Ausfahrt für über dreißig Minuten zu blockieren, ohne nachzufragen, ob das in Ordnung ist. Es ist auch nicht in Ordnung, Hubstützen auf fremden Grundstücken zu positionieren, ohne nachzufragen. Es ist unhöflich, sich nicht zu entschuldigen, wenn man etwas falsch macht. Das Verhalten des Geschäftsführers, Herrn S., ist auch nicht anders. Er sollte wildfremde Menschen nicht duzen, als ob er sich mit einem Schüler unterhalten würde. Er sollte den Sachverhalt nicht herunter spielen und sagen: „...ist ein Schaden entstanden... nein, dann ist das nicht wichtig“.