Marcus Ziegler
16. December 2025
Sie haben bei Bauarbeiten mein Privateigentum beschädigt und ungefragt Flächen belegt und dabei beschädigt. Noch nicht mal eine Entschuldigung sondern nur Rechtfertigungen. Jetzt habe ich das ganze bei der Online-Wache der Polizei Hessen zur Strafanzeige eingepflegt und bereite gerade die Unterlagen für das Zivilgericht vor. Schließlich halten Sie sich nicht an die Unfallverhütungsvorschriften, wie jüngste Begehungen Ihrer Baustellen belegen. Bei einem Personenschaden möchte ich durch meinen Auftrag nicht emotional verantwortlich sein. Ich empfehle daher z.B. die Fa. Ziegler aus Tann, Sie hat mir ein Traumhaus verwirklicht