Yve
18. February 2026
Auf einem Sonntag ist grundsätzlich(!) die Benutzung eines Laubbläsers Verboten und kann ganz locker für eure Firma in einer Strafe von mehreren Tausend € enden! Und doch wurde ich heute morgen so gerade eben um ca. 7:30 Uhr von euren Angestellten geweckt als er die Auffahrt eines Nachbargebäudes mit einem *** lauten Laubbläsers von Schnee befreite! Was nehmen eure Angestellten eigentlich, dass sie auf einem Sonntag so früh auf eine solch *** illegale Idee kommt?! Der Laubbläser ist bis zum Montag um 6/7 Uhr verboten gewesen! Und telefonisch erreicht man auch niemanden bei euch. Seid bloß vorsichtig, sowas können alle Nachbarn hier ganz einfach und legal zur Anzeige bringen. Benutzt Sinntags einfach mal einen Schneeschieber! Man kann doch nicht zu faul dafür sein? Macht aber so weiter wenn ihr eine Anzeige mit teurer Strafe kassieren wollt.